Selbstdeklaration Ihrer Hausinstallationen
Wasser- / Abwasserinstallationen
Installationsanzeige (nach SVGW-Richtlinie W3 2013)
Selbstdeklaration Ihrer Hausinstallationen
Vielen Dank, dass Sie sich als Liegenschaftsbesitzende die Zeit für die Deklaration Ihrer bestehenden Wasser- und Abwasserinstallationen nehmen. Am Ende der Erfassung können Sie entweder ein PDF-Dokument generieren und drucken oder die Daten elektronisch übermitteln.
Welche Objekte müssen deklariert werden?
Es müssen alle Objekte (Wohngebäude, Gewerbeliegenschaften, Schulen etc.) mit Wasserverbrauchern in den 12 ARA+-Gemeinden deklariert werden. Zu den ARA+-Gemeinden gehören (in alphabetischer Reihenfolge): Beatenberg, Bönigen, Därligen, Gsteigwiler, Gündlischwand, Habkern, Interlaken, Leissigen, Lütschental, Matten, Niederried und Saxeten.
Hinweis: Am 01.01.2025 wird die Gemischte Gemeinde Oberried als 13. ARA+-Gemeinde aufgenommen. Objekte in der Gemeinde Oberried werden im Jahr 2025 ebenfalls in der Selbstdeklaration erfasst werden. Wir werden Sie gerne informieren ab wann dies für Oberried möglich sein wird.
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Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Erfassung.
Sollten während der Erfassung Fragen auftauchen, sind wir gerne für Sie erreichbar (siehe Kontaktangaben am Seitenende: Hilfe).